Organi­satorischer Brandschutz

Unternehmer und Betreiber von baulichen Anlagen haben dafür Sorge zu tragen, dass von ihren Arbeitsstätten bzw. den baulichen Anlagen keine Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten und Nutzer ausgehen (Betreiberverantwortung).


Vorgaben hierzu finden sich unter anderem in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie in den Landes-  und Sonderbauverordnungen der Länder. 

Immer häufiger handelt es sich auch um Forderungen der Sachversicherer, den Brandschutz in Betrieben mit angemessenen Mitteln zu  verbessern. Der Brandgefahr im Betrieb kann durch vorbeugende Brandschutz-maßnahmen wirksam begegnet werden.


 


 



Die Brandschutzmaßnahmen sollen vor allem:

  • der Entstehung von Bränden vorbeugen
  • die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern
  • erreichen, dass Brände möglichst schon in der Entstehungsphase erkannt und bekämpft werden
  • Gefahren für Menschen, Umwelt und Sachwerte abwenden
  • eine Unterbrechung der Unternehmenstätigkeit verhindern bzw. minimieren


Hierfür stehen dem Betreiber bzw. dem Unternehmer in Abhängigkeit der vorhandenen Gefährdung verschiedenen Brandschutzmaßnahmen im Betrieb zur Verfügung.


Das kompetente Team von concept112 berät sie auf Grund einer Risikoanalyse gerne, welche Maßnahmen für Ihren Betrieb notwendig, bzw. ausreichend sind.



Folgende Leistungen für den betrieblichen Brandschutz bieten wir ihnen, gerne auch bei Ihnen im Hause an:


  • Jährliche Brandschutzunterweisung ihrer Beschäftigten inkl. Feuerlöschertraining
  • Ausbildung von Brandschutzhelfern


  • Tätigkeit als externer Brandschutzbeauftragter
  • Erstellen von Brandschutzordnungen