Sicherheits­konzepte für Veran­staltungen

Gerne beraten unsere erfahrenen und kompetenten Mitarbeiter Sie als Betreiber, Veranstalter oder Ordnungsbehörde zum Thema Veranstaltungen und Sicherheitskonzepte. Bei Bedarf erstellen wir selbstverständlich auch ein Sicherheitskonzept für Ihre Veranstaltung.

Nicht erst seit dem Unglück bei der Loveparade 2010 in Duisburg fordern immer mehr Behörden ein Sicherheitskonzept für Veranstaltungen. Dies betrifft sowohl Betreiber von Versammlungsstätten, als auch Veranstalter von Veranstaltungen außerhalb von genehmigten Versammlungsstätten. Das Sicherheitskonzept  muss im Einvernehmen mit den für die Sicherheit und Ordnung zuständigen Behörden (Ordnungsämtern), sowie der Polizei, Feuerwehr und dem Rettungsdienst aufgestellt werden. 

Das Sicherheitskonzept soll dazu beitragen, dass von der Veranstaltung keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.


 


 






 


 

In einem Sicherheitskonzept wird die jeweilige Veranstaltung in vielen Teilbereichen überprüft. Dazu gehören unter anderem das Veranstaltungsgelände, bauliche Gegebenheiten, Wege- und Flächennutzung, Besucherkapazität, Flucht- und Rettungswege, technische und organisatorische Gegebenheiten usw.


Derzeit gibt es keine gesetzlichen Regelungen, nach denen Veranstalter Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen außerhalb von genehmigten Versammlungsstätten erstellen müssen. Eine Verpflichtung für den Veranstalter kann sich hierzu allenfalls aus zivilrechtlichen Haftungsfragen (Ausschluss eines Organisationsverschuldens) ergeben.