Qualifikation von Sachver­ständigen

Der Begriff des Sachverständigen ist nicht durch ein Berufsgesetz geschützt. Das heißt, dass sich prinzipiell jeder „sachverständig“ nennen kann, der glaubt die notwendigen Voraussetzungen zu erfüllen.

Da es immer mehr Bildungseinrichtungen gibt, die Zertifikate für „Sachverständige“ ausstellen, ist die Bandbreite sehr groß bzw. die Qualität des „Sachverstandes“ sehr unterschiedlich.


Somit kann z.B. ein Brandschutzsachverständiger ein Handwerksgeselle oder ein freiwilliger Feuerwehrmann sein, der nur einen mehrwöchigen „Sachverständigenlehrgang“ bei einer Bildungseinrichtung besucht, und dadurch sein Zertifikat als Brandschutzsachverständiger erworben hat.

 


 







Anderseits kann ein Brandschutzsachverständiger ein Diplomingenieur mit einem mehrjährigen Studium z.B. der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Architektur oder Sicherheitstechnik mit entsprechendem Schwerpunkt Brandschutz oder einem Aufbaustudium z.B. zum Master of Engineering für vorbeugenden Brandschutz an einer Hochschule sein.


Des Weiteren gibt es Feuerwehrbeamte, die eine mehrjährige Ausbildung zum gehobenen oder höheren feuerwehrtechnischen Dienst bei einer Berufsfeuerwehr durchlaufen haben und danach eine mindestens dreijährige Tätigkeit im vorbeugenden Brandschutz bei einer Brandschutzdienststelle nachweisen können. Auch sie verfügen bei den Baurechtsbehörden in den meisten Bundesländern auf Grund ihrer Sach- und Fachkunde über die Qualifikation zum Brandschutzsachverständigen.



Worauf sollte man also bei der Auswahl eines Sachverständigen achten?

„Ein Sachverständiger sollte eine Person mit einer besonderen Sachkunde und einer überdurchschnittlichen fachlichen Expertise auf einem bestimmten Fachgebiet sein.“


Aus unserer Sicht sollte ein Brandschutzsachverständiger bzw. ein Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz diese Sachkunde durch ein für das Fachgebiet geeignetes Hochschulstudium mit Abschluss sowie mehrjährige Berufserfahrung bzw. Weiterqualifizierung auf dem entsprechenden Gebiet und/oder über eine Ausbildung im gehobenen oder höheren feuerwehrtechnischen Dienst erworben haben. Durch diese Qualifikationen kann von einer besonderen Sachkunde und von einem überdurchschnittlich fundierten Wissen im Fachgebiet des vorbeugenden Brandschutzes ausgegangen werden.
Da es unser Anspruch ist, ausschließlich qualitativ hochwertige und für den Auftraggeber schutzzielorientierte und gleichzeitig wirtschaftliche Lösungen zu erarbeiten, sind für uns ausschließlich Sachverständige tätig, die diese Qualifikationen erfüllen.